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Gruppe der qualifizierten Prozessbegleitungen und Verantwortliche Stadtschulamt

Inklusion auf dem Weg

Fachleute verschiedener Professionen aus allgemeiner und beruflicher Schule, aus regionalen Beratungs- und Förderzentren, Jugendhilfe und Teilhabeassistenz haben eine Qualifizierung zur Prozessbegleitung abgeschlossen. Zwei Lehrgänge fanden inzwischen durch eine gemeinsame Initiative des Qualifizierungsnetzwerks Inklusive Bildung in Frankfurt am Main statt. Die Fachleute bereiteten sich darauf vor, Veränderungsprozesse, die mit einer inklusiven Schulentwicklung einhergehen, systematisch zu begleiten und zu beraten. Im Fokus stand hierbei insbesondere die Unterstützung kooperativer, multiprofessioneller Strukturen und deren Weiterentwicklung. Auch Möglichkeiten zur Stärkung regionaler Bündnisse wurden in den Blick genommen. Viele Schulen verfügen schon über langjährige Erfahrungen im Umgang mit Vielfalt und doch zeigt sich in der konkreten Umsetzung und der Begegnung mit unterschiedlichen Potentialen und Bedarfen der Kinder und Jugendlichen immer wieder, dass neue und individuelle Lösungen sowie fachliche Weiterentwicklung aller Beteiligten erforderlich sind.

Die qualifizierten Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter - auf dem nebenstehenden Bild mit den Verantwortlichen des Stadtschulamts Frankfurt am Main - sind sehr interessiert daran, hierbei zu unterstützen. Schulen und Träger, die an einer Prozessbegleitung interessiert sind, können sich zur ersten Kontaktaufnahme per E-Mail an die VHS-Servicestelle wenden: QN.Servicestelle.vhs@stadt-frankfurt.de.

Die Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft entwickelte das Konzept und unterstützte die Angebotsplanung in Frankfurt am Main. Die Finanzierung der Qualifizierung übernahm das Stadtschulamt. Sie wurde in Kooperation mit der VHS-Servicestelle durchgeführt.

Die Prozessbegleitung Inklusion wird unterstützt vom Stadtschulamt und vom Staatlichem Schulamt.

Das Stadtschulamt fördert die Konzeptentwicklung Inklusiver Bildung an Frankfurter Schulen auch finanziell. Schulen, die eine Prozessbegleitung Inklusion planen, können sich zur Beantragung an ihr zuständiges regionales Beratungs- und Förderzentrum wenden.